11.1 Verbrennung von Gartenabfällen/Feuer im Garten Das Verbrennen von Abfällen- auch Gartenabfällen – ist verboten. Feuerschalen dürfen genutzt werden, wenn trockene Holzscheite (Kaminholz) verwendet werden und keine Belästigung durch Rauch und Funkenflug entsteht. Festinstallierte Grilleinrichtungen in gemauerter Form oder aus Betonfertigteilen müssen einen
Liebe Gartenfreunde, Am 02.05.2020 fällt die Gemeinschaftsarbeit aus und der Grünschnittplatz bleibt geschlossen. Unser Vereinshaus bleibt vorerst bis 04.05. geschlossen. Am 10.05. fällt unser Muttertagsbrunch aus. Danke und bleibt gesund,