Update Informationen zur Gartenordnung


Der Vorstand weißt noch einmal darauf hin, dass für ALLE Spielgeräte (auch Trampoline), An- und Umbauten,
Sichtschutz (Holz), Planen, Pavillons, Zelte usw. auf der Parzelle VORHER eine Genehmigung vom Vorstand
erforderlich ist, dieses betrifft auch Pflanzungen und ALLES was nicht mit einer kleingärtnerischen Nutzung
zu tun hat. Bei Verstößen ohne Genehmigung müssen diese von der Parzelle entfernt werden.

§ 8.5 Großspielgeräte
Großspielgeräte, z.B. große Kombinationen aus Schaukel, Klettergerüst und Turm, Trampolin,
Schwimmbecken etc., sind nicht Bestandteil einer kleingärtnerischen Nutzung.
Sie dürfen nur befristet mit einer schriftlichen Einwilligung des Vorstands auf der Parzelle aufgestellt
werden. Ortsfeste Betonfundamente sind nicht gestattet. Großspielgeräte sind bei Pächterwechsel vom
scheidenden Pächter zurückzubauen.
Ist der Nachfolgepächter an einer Übernahme des Großspielgerätes interessiert, übernimmt er damit auch
die Verantwortung für das Bauwerk und die Verpflichtung einer ggf. später erhobenen Rückbauforderung nachzukommen.

Aus Sicherheitsgründen müssen Spielgeräte wie Trampoline etc. Pavillons sturmsicher verankert werden.
Während der Wintersaison dürfen keine Trampoline auf den Parzellen stehen, ebenso betrifft es die Pavillons und Zelte, hier darf das Gerüst stehen bleiben, die Plane muss jedoch entfernt werden.

Bei nicht Einhaltung haftet keine Versicherung und jeder muss den entstanden Schaden selbst tragen!
Diese Informationen wurden auch in den LGH Gartenfreund bekanntgegeben.


Die Gartenordnung verbietet Badebecken und Pools jeglicher Art. Kinderplanschbecken mit einer
Maximalfläche von 2 m² und einer Höhe von 0.3 Mtr. dürfen während der Saison aufgestellt werden.
Die Verwendung von chemischen Wasserzusätzen ist verboten.

Wir weisen nochmal auf die Einhaltung der Ruhezeiten hin:
MO-SA von 20:00 Uhr bis 08:00 Uhr.
Sonn-, und Feiertags ganztägig- ganzjährig!

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