Der Vorstand weißt noch einmal darauf hin, dass für ALLE Spielgeräte (auch Trampoline), An- und Umbauten,
Sichtschutz (Holz), Planen, Pavillons, Zelte usw. auf der Parzelle VORHER eine Genehmigung vom Vorstand
erforderlich ist,
Vorbemerkung: Der Kleingarten kann weiterhin bewirtschaftet und genutzt werden. Allerdings empfiehlt der Landesbund der Gartenfreunde in Hamburger e.V. (LGH) folgende Einschränkungen aufgrund der Allgemeinverfügung zu beachten: Auf der Parzelle: Nutzung