Tag: 23. Mai 2020

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Infos zur GartenordnungInfos zur Gartenordnung

11.1 Verbrennung von Gartenabfällen/Feuer im Garten Das Verbrennen von Abfällen- auch Gartenabfällen – ist verboten. Feuerschalen dürfen genutzt werden, wenn trockene Holzscheite (Kaminholz) verwendet werden und keine Belästigung durch Rauch und Funkenflug entsteht. Festinstallierte Grilleinrichtungen in gemauerter Form oder aus Betonfertigteilen müssen einen